Film und Foto

Foto- und Drehgenehmigung

Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen unserer Industriedenkmale bedürfen generell einer Genehmigung durch die Stiftung Industriedenkmalpflege.

Zur Genehmigung senden Sie uns bitte das ausgefüllte Antragsformular vorab an film.foto@industriedenkmal-stiftung.de zu.

Hier das Formular als pdf zum Download

FAQ

  • PRIVATE AUFNAHMEN

    Ich möchte für private Zwecke fotografieren oder filmen. Brauche ich dafür eine Genehmigung? Fallen Kosten an?

    Foto- und Filmaufnahmen der Denkmale, die für private Zwecke und im Rahmen des Besucherbetriebes angefertigt werden, benötigen keine Genehmigung. Es fallen keine Gebühren.

    Dies gilt auch für Fotos, die von außen und von frei zugänglichen Flächen gemacht werden.

    Die entstandenen Foto- und Filmaufnahmen können anschließend in allen privat genutzten Medien ohne Einschränkung verwendet werden.

    An Standorten der Stiftung, die nicht öffentlich zugänglich sind, muss die Zugänglichkeit organisiert werden. Hierbei entstehen Kosten für die Dauer der Beaufsichtigung.

    Hochzeits-Fotoshootings sowie technisch und personell betreuungsintensive Drehs, Shootings mit Models sowie Drohnenaufnahmen sind von dieser Regelung ausgenommen. Hierfür wird eine Genehmigung benötigt.

  • HOCHZEITSSHOOTINGS

    Ich möchte im Rahmen meiner Hochzeit ein Shooting machen. Brauche ich dafür eine Genehmigung? Fallen Kosten an?

    Für private Hochzeitsshootings ist eine kostenpflichtige Genehmigung erforderlich.

    Ausgenommen davon sind Hochzeits-Fotoshootings, die im Rahmen eine Feier entstehen, für die die Räumlichkeiten der Industriedenkmalstiftung angemietet wurde.

  • REDAKTIONELLE AUFNAHMEN

    Ich möchte für redaktionelle Zwecke fotografieren oder filmen. Brauche ich dafür eine Genehmigung? Fallen Kosten an?

    Redaktionelle Foto- und Dreharbeiten sowie Drohnenflüge an den Standorten der Industriedenkmalstiftung benötigen eine kostenfreie Genehmigung. So können wir Sie zudem über eventuelle Veranstaltungen oder Sanierungsprojekte an dem gewünschten Standort informieren.

    Darüber hinaus beraten wir Sie gerne und bieten Ihnen eine Betreuung durch die Presseabteilung an.

  • KOMMERZIELLE AUFNAHMEN

    Ich möchte für kommerzielle Zwecke fotografieren oder filmen. Brauche ich dafür eine Genehmigung? Fallen Kosten an?

    Für Foto- und Filmaufnahmen, die zu kommerziellen Zwecken veröffentlicht werden sollen, ist eine kostenpflichtige Genehmigung erforderlich (s. Nutzungsbedingungen).

  • ALLGEMEINES

    Was muss ich grundsätzlich beachten?

    Sie fotografieren und drehen auf eigene Verantwortung auf einem Privatgelände. Bitte beachten Sie, dass abgesperrte Bereiche nicht betreten werden dürfen. Die Sicherheit der Besucher ist zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten, auch dürfen Besucher durch Foto- und Dreharbeiten nicht behindert werden. Den Anweisungen des Personals der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur ist stets Folge zu leisten.

    Was ist verboten?

    Aktaufnahmen sind nicht gestattet. Pornographische Aufnahmen sind untersagt und werden zur Anzeige gebracht. Das Mitführen von Waffen, Waffenrepliken, Feuer, Feuerwerkskörpern, Kunstnebel und die Verwendung von Showflitter sind nicht zulässig.

    Wie lange dauert es, bis die Genehmigung erteilt ist?

    Die Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur bearbeitet die Anfragen so schnell wie möglich. Ein Vorlauf von bis zu fünf Werktagen sollte jedoch eingeplant werden.

    Wie lange ist die erteilte Genehmigung gültig?

    Die Genehmigung gilt für den vereinbarten Zeitraum. Nach Ablauf verliert die Genehmigung ihre Gültigkeit und muss neu beantragt werden.

    Ich möchte mit einer Drohne Aufnahmen machen. Was muss ich beachten?

    Drohnenflüge sind ausschließlich für redaktionelle Foto- und Videoaufnahmen erlaubt. Aus versicherungstechnischen Gründen ist dafür immer eine schriftliche Genehmigung notwendig.

    Private Drohnenflüge, sowie Kunst-, Renn- oder Übungsflüge sind nicht gestattet.

    Ausgenommen sind Drohnenaufnahmen, die von außen und von frei zugänglichen Flächen gemacht werden. Hier gelten die allgemeinen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen.

    Ich leite einen Fotoworkshop. Benötige ich eine Genehmigung?

    Für die Durchführung eines Fotoworkshops an den Standorten der Industriedenkmalstiftung wird eine Genehmigung benötigt. Zudem wird jeder Workshop durch eine/n Mitarbeiter/in der Stiftung mit Ortskenntnissen begleitet. Hierfür entstehen Kosten für die Dauer der Durchführung.

    Ich möchte mich privat an einem Fotowettbewerb beteiligen. Benötige ich eine Genehmigung?

    Für private Fotos, die bei Wettbewerben eingereicht werden sollen, stellen wir Ihnen auf Anfrage eine kostenfreie Fotogenehmigung aus.

    Ich möchte meine Bilder an ein Fotoportal weiterverkaufen. Benötige ich eine Genehmigung?

    Für private Fotos, die an Bildagenturen oder Fotoportale weitergegeben werden, die Bilder ausschließlich zur redaktionellen Nutzung anbieten (Hinweis: Editorial Use Only) stellen wir Ihnen auf Anfrage eine kostenfreie Fotogenehmigung aus.