Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.
- Es ist ein allgemeiner Parkplatz vorhanden. Ein Stellplatz ist für Menschen mit Behinderung gekennzeichnet (Entfernung zum Eingang 20 m, Stellplatzgröße 400 cm x 500 cm).
- Der Weg vom Parkplatz zum Eingang ist von der Oberflächenbeschaffenheit her leicht begeh- und befahrbar.
- Der Kassenschalter ist 120 cm hoch. Es ist eine gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.
- Alle öffentlichen Türen und Durchgänge sind mindestens 90 cm breit (Ausnahme: Tür zum Eingangsbereich mit 87 cm Breite).
- In allen erhobenen Ausstellungsräumen sind die Exponate und die dazugehörigen Informationen überwiegend im Sitzen einsehbar und lesbar.
- Der Eingang zur Kompressorenhalle ist über eine 9 m lange Rampe mit 6 % Steigung zu erreichen. Die Laufbreite beträgt 92 cm. Handläufe sind beidseitig vorhanden.
- Der Rundgang auf dem Außengelände ist von der Oberflächenbeschaffenheit her leicht begeh- und befahrbar.
- Es werden Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten. Um Voranmeldung wird gebeten. Es stehen Sitzgelegenheiten zur Verfügung. Die gesamte Route ist für Rollstuhlfahrer stufenlos befahrbar.
Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung im EG
Die Bewegungsflächen im WC betragen:
- vor/hinter der Tür 220 cm x 130 cm, vor dem WC und dem Waschbecken mindestens 150 cm x 150 cm,
- links neben dem WC 26 cm x 71 cm, rechts 170 cm x 71 cm. Beidseitig am WC sind hochklappbare Haltegriffe vorhanden.
- Das Waschbecken ist unterfahrbar und der Spiegel im Stehen und Sitzen einsehbar.
- Es ist ein Alarmauslöser (Schnur) vorhanden.