Die mit dem Vollzug des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzesgesetzes betrauten Be-hörden stehen in einem hierarchisch geordneten Verhältnis zueinander. Die jeweils höhere Behörde übt die Fachaufsicht über die nachgeordnete Behörde aus. Es gibt die Oberste Denkmalbehörde sowie die Oberen und die Unteren Denkmalbehörden. Den Denkmalbehörden sind die Fachämter der beiden Landschaftsverbände als fachlich unabhängige Institutionen zur Seite gestellt. Dies sind im Rheinland sowie in Westfalen-Lippe jeweils ein Amt für Denkmalpflege sowie ein Amt für Bodendenkmalpflege. Die Stadt Köln nimmt für ihr Gebiet anstelle des Landschaftsverbandes Rheinland die Aufga-ben der Bodendenkmalpflege wahr. I. OBERSTE DENKMALBEHÖRDE Die Oberste Denkmalbehörde in Nordrhein-Westfalen ist das für Denkmalangelegenhei-ten zuständige Ministerium. Dies ist zurzeit das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport mit Sitz in Düsseldorf. Der Minister bzw. die Ministerin dieses Ministeriums ist der Oberste Denkmalpfleger bzw. die Oberste Denkmalpflegerin des Landes. Zu den vorrangigen Aufgaben der Obersten Denkmalbehörde gehört die Beaufsichtigung der ihr nachgeordneten Oberen und Unteren Denkmalbehörden in Angelegenheiten des Denkmalschutzes und das Erstellen des jährlichen Denkmalförderprogramms. Die Oberste Denkmalbehörde ist gegenüber den ihr nachgeordneten Denkmalbehörden weisungsberechtigt. Eine Aufsicht der Denkmalpflegeämter der beiden Land-schaftsverbände steht der Obersten Denkmalbehörde aber nicht zu; diese übt der In-nenminister im Rahmen seiner allgemeinen Aufsicht über die Landschaftsverbände aus. Wenn in Angelegenheiten des Denkmalschutzes Meinungsverschiedenheiten zwischen der Unteren oder Oberen Denkmalbehörde und dem jeweiligen Denkmalpfle-geamt bestehen, hat das Fachamt beim Landschaftsverband das Recht, eine Entschei-dung der Obersten Denkmalbehörde herbeizuführen. Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW Elisabethstraße 5-11, 40217 Düsseldorf Fon 0211 / 38 43-0, Fax 0211 / 38 43-601 E-Mail: poststelle@mswks.nrw.de Internet: http://www.mswks.nrw.de II. OBERE DENKMALBEHÖRDEN Die Oberen Denkmalbehörden sind in Nordrhein-Westfalen die fünf Bezirksregierungen und die 31 Landräte. Die Bezirksregierungen mit ihren Sitzen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster sind für die 23 kreisfreien Städte zuständig. Für die 31 Kreise mit den 373 kreisangehörigen Städten und Gemeinden zeichnen dagegen die Landräte verantwortlich. Die Aufgabe der Oberen Denkmalbehörden besteht darin, die 396 Unteren Denkmalbehörden zu beaufsichtigen und sicherzustellen, dass diese gesetzeskonform handeln. Die Oberen Denkmalbehörden können Beschlüsse der Unteren Denkmalbehörden beanstan-den, aufheben und Weisungen erteilen. Darüber hinaus übernehmen die Bezirksregie-rungen die Aufgaben der Unteren Denkmalbehörden, wenn sich ein Denkmal im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. der Bundesrepublik Deutschland befindet. Des weiteren sind die Oberen Denkmalbehörden in Bezug auf die Bodendenkmalpflege zuständig für die Erteilung von Grabungserlaubnissen. Bezirksregierung Arnsberg Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg Fon 02931 / 82-0, Fax 02931 / 82-25 20 E-Mail: poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de Internet: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de Landkreise im Regierungsbezirk Arnsberg Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Olpe, Siegen-Wittgenstein, Soest, Unna Internet: http://www.nrw.de/landnrw/titel_kommunaldatenbank.htm Bezirksregierung Detmold Leopoldstraße 15, 32756 Detmold Fon 05231 / 71-0, Fax 05231 / 71-12 95 E-Mail: poststelle@bezreg-detmold.nrw.de Internet: http://www.bezreg-detmold.nrw.de Landkreise im Regierungsbezirk Detmold Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke, Paderborn Internet: http://www.nrw.de/landnrw/titel_kommunaldatenbank.htm Bezirksregierung Düsseldorf Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf Fon 0211 / 475-0, Fax 0211 / 475-2671 E-Mail: poststelle@brd.nrw.de Internet: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de Landkreise im Regierungsbezirk Düsseldorf Kleve, Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Viersen, Wesel Internet: http://www.nrw.de/landnrw/titel_kommunaldatenbank.htm Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Fon 0221 / 147-0, Fax 0221 / 147-3185 E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de Internet: http://www.bezreg-koeln.nrw.de Landkreise im Regierungsbezirk Köln (Aachen, Düren, Erftkreis, Euskirchen, Heinsberg, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Sieg Kreis) Internet: http://www.nrw.de/landnrw/titel_kommunaldatenbank.htm Bezirksregierung Münster Domplatz 1-3, 48143 Münster Fon 0251 / 411-0, Fax 0251 / 411-2525 E-Mail: poststelle@bezreg-muenster.nrw.de Internet: http://www.bezreg-muenster.nrw.de Landkreise im Regierungsbezirk Münster (Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt, Warendorf) Internet: http://www.nrw.de/landnrw/titel_kommunaldatenbank.htm III. UNTERE DENKMALBEHÖRDEN Das Denkmalschutzgesetz legt fest, dass alle 396 Städte und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen Untere Denkmalbehörden sind und überträgt diesen die Verant-wortung für den Vollzug, also die unmittelbare Anwendung und Ausführung des Geset-zes. Die Entscheidung, welche Objekte unter Denkmalschutz zu stellen sind, können die Städte und Gemeinden nur im Benehmen mit dem zuständigen Amt für Denkmalpflege bzw. Bodendenkmalpflege treffen. Mit der fachlichen Unterstützung der Denkmalämter prüfen die Städte und Gemeinden den Denkmalwert der Objekte. Erfüllt eine Sache Denkmaleigenschaften im Sinne des Denkmalschutzgesetzes, so ist sie in die Denkmalliste einzutragen, die jede Stadt bzw. Gemeinde in Nordrhein-Westfalen führt. Darüber hinaus sind die Städte und Gemeinden als Untere Denkmalbehörden die ersten Ansprechpartner für die Denkmaleigentümer zu allen Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpfle-ge und vermitteln den Kontakt zu den Ämtern für Denkmalpflege. Informationen zu den 396 Städte und Gemeinden in NRW können im Internet unter der folgenden Adresse abgerufen werden: http://www.nrw.de/landnrw/titel_kommunaldatenbank.htm IV. ÄMTER FÜR DENKMALPFLEGE UND BODENDENKMALPFLEGE Neben den Denkmalbehörden sieht das nordrhein-westfälische Denkmalschutzgesetz noch die Ämter für Denkmalpflege bzw. Bodendenkmalpflege vor. Im Rheinland sind dies das Rheinische Amt für Denkmalpflege in Pulheim und das Rheinische Amt für Boden-denkmalpflege in Bonn. In Westfalen-Lippe haben beide Ämter ihren Sitz in Münster. Die sogenannten Fachämter sind Abteilungen des Landschaftsverbandes Rheinland bzw. Westfalen-Lippe. Sie sind unter anderem zuständig für die fachliche Beratung in allen An-gelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege und stehen insbesondere den Unteren Denkmalbehörden zur Seite, die nicht immer in der Lage sind, qualifiziertes Personal bereit zu stellen. Bei allen denkmalrechtlichen Entscheidungen, die von den Un-teren bzw. Oberen Denkmalbehörden getroffen werden, sind die Denkmalämter über das Mitwirkungsverfahren in Form des Benehmens beteiligt. Die Denkmalpflegeämter sind auch für die Erstellung von Gutachten zuständig. Außerdem übernehmen sie die wissenschaftliche Untersuchung und Erforschung der Denkmale, befassen sich mit Fragen der denkmalpflegerischen Methodik und Praxis und publizieren ihre Studien- und Forschungsergebnisse. Die Fachämter überwachen die Konservierung und Restaurierung von Denkmalen und beraten Städte und Gemeinden bei der Erarbeitung von Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen. Landesteil Rheinland Rheinisches Amt für Denkmalpflege Abtei Brauweiler, Ehrenfriedstraße 19, 50259 Pulheim Fon 02234 / 9854-0, Fax 02234 / 9854-518 E-Mail: info.denkmalpflegeamt@lvr.de Internet: http://www.denkmalpflegeamt.lvr.de Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege Endenicher Straße 133, 53115 Bonn Fon 0228 / 98 34-0, Fax 0228 / 98 34-119 Internet: http://www.lvr.de/kultur/rab/ Stadtgebiet Köln Römisch Germanische Museum / Archäologische Bodendenkmalpflege Roncalliplatz 4, 50667 Köln Fon 0221 / 221-22 30 4, Fax 0221 / 221-24 03 0 E-Mail: roemisch-germanisches-museum@stadt-koeln.de Internet: http://www.museenkoeln.de/rgm/index.html Landesteil Westfalen Westfälisches Amt für Denkmalpflege Salzstraße 38, 48133 Münster Fon 0251 / 591-4036, Fax 0251 / 591-4024 E-Mail: b.stumpe@lwl.org Internet: http://www.lwl.org/WAfD Westfälisches Museum für Archäologie / Westfälisches Amt für Bodendenkmalpflege Rothenburg 30, 48143 Münster Fon 0251 / 590-702, Fax 0251 / 590-72 11 Internet: http://www.lwl.org/LWL/Kultur/WMfA
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